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Allgemeine Geschäftsbedienungen
§ 1 Allgemeines
1.) Unsere Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (nachfolgend:“AGB“) gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinn des § 310 Abs. 1 BGB für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller und für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Frühere, etwa anders lautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 2.) Das Angebot. die Angebotsannahme. Auftragsbestätigung und/oder der Verkauf aller Produkte/ Leistungen unterliegt den nachstehenden AGB. Entgegenstehenden oder von den nachstehenden AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen, diese erkennen wir nur an. wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben. 3.) Etwaige irrtumsbed1ngte Fehler in unseren Verkaufsprospekten. Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen.

§ 2 Angebot und Abschluss
1.) Unsere Angebote. gleichgültig in welcher Form. sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie basieren auf der Leistungsbeschreibung des Bestellers. die die örtlichen Verhältnisse genau beschreiben muss, sofern sich aus ihnen Auswirkungen auf unsere zu liefernden Produkte ergeben.

2.) Menge, Qualität und Beschreibung, sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware/Leistungen entsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Spezifizierungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. An sämtlichen Unterlagen. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

3.) Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache/Leistung erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind Änderungen nicht mehr möglich. Nebenabreden oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit. sofern diese schriftlich von uns bestätigt sind.

4.) Wir behalten uns das Recht vor. auch nach wirksamen Vertragsabschluss technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt.

5.) Dem Besteller ist bekannt. dass die von uns gelieferten/hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind und weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können. Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht ab, werden die mit dem Auftrag zusammenhängenden Kosten. uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten, die entstandenen Mehrkosten und der entgangene Gewinn von uns in Rechnung gestellt. Die Angebotserstellung mit Aufmass vor Ort wird mit 75,00 Euro berechnet, die bei Auftragserteilung von der Schlussrechnung wieder abgezogen wird.

§ 3 Liefertermine. Warenanlieferung
1.) Die von uns angegebenen Liefer-/Leistungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten ist und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin zugesagt worden ist.

2.) Die Liefer-/Leistungsfrist beginnt erst. wenn sämtliche technische Fragen sowie sonstige Einzelheiten des Auftrages gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind und dieser seine sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Zu diesen Erfüllungen gehören insbesondere die Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen, sowie die Zahlung einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.) Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer. von uns nicht zu vertretender Hindernisse. wie beispielweise höhere Gewalt, Streik. Aussperrung, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer, unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

4.) Der Besteller kann für den Fall des Liefer-/Leistungsverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten. wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist unter Ankündigung des Rücktritts gesetzt hat und innerhalb dieser Frist keine Leistung erbracht wird.

5.) Teilleistungen und Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig und können entsprechend in Rechnung gestellt werden.

6.) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten. so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Verpflichtung des Bestellers zur Kaufpreiszahlung bleibt hiervon unberührt. In Fällen des Annahmeverzugs werden wir die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Bestellers vornehmen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§4 Kaufpreis
1.) Kaufpreis ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern dort kein Preis genannt ist. gilt der im Angebot genannte Preis.

2.) Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art des Umfangs der Lieferung/Leistung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen. werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.

3.) Alle Preisangaben sind Nettopreise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Unternehmen die dem § 13 b USTG unterliegen. weisen wir auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers hin. Dies gilt nicht für reine Liefergeschäfte.

§ 5 Zahlungsbedingungen
1.) Der Kaufpreis ist mit dem Tage der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, ohne Abzug von Skonto. Skonto wird nur gewährt. wenn dieser ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart wurde und bedarf ebenso unserer schriftlichen Bestätigung. Verzugszinsen werden bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nicht geltend gemacht. Kunden- oder auftragsbezogene Vereinbarung zur Höhe des Skontoabzugs, der Skontofrist oder der Erhebung von Verzugszinsen haben nur Vorrang, wenn diese schriftlich von uns bestätigt worden sind. Die Skonto-Regelung lässt die Fälligkeit nach Satz1 unberührt. sie beinhaltet keine Stundungs- oder Stillhaltevereinbarungen. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung/Leistung gegen Vorauskasse vor.

2.) Zahlungen sollen durch Banküberweisung oder per Scheck erfolgen; Scheckzahlungen erfolgen erfüllungshalber.

3.) Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am Fälligkeitstag nach, steht uns das Recht zu. weitere Lieferungen/Leistungen an den Besteller nur noch gegen Vorauskasse auszuführen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Verzugs21nsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.

4.) Treten nach Wirksamkeit des Vertragsabschlusses in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen. sind wir berechtigt die Auslieferung/Leistungsempfang der Ware/Leistung so lange zurückzuhalten bis die Ware/Leistung im voraus bezahlt ist oder uns m angemessener Weise Sicherheit für die Bezahlung geleistet worden ist. Für neue Bestellungen haben wir neben dem Recht, Vorkasse zu verlangen, auch das Recht. die Ware/Leistung Zug um Zug gegen Bezahlung zu liefern/leisten. Wir sind darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt.

5.) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu. wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. wenn der Besteller den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Übergang der Gefahr kannte, ohne sich Rechte insoweit schriftlich vorzubehalten oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Dies gilt nicht. soweit wir arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/des Werks übernommen haben.

§6 Eigentumsvorbehalt
1.) Wir behalten uns das Eigentum an der der gelieferten Sache/Leistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung m,t dem Besteller vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen und Montageleistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. Der Eigentums vorbehalt erstreckt steh auch auf den anerkannten Saldo. soweit wir Forderungen gegenüber dem Besteller ,n laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

2.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nicht auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.

§ 7 Mängelrüge. Gewährleistung. Abnahme
Lieferungen 1.) Alle gelieferten Gegenstände sind unverzuglich auf ihre Unversehrtheit zu überprüfen. Bei Beschädigung ist uns dies unverzüglich. jedoch spätestens 5 Tage nach Wareneingang mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden von uns nicht mehr anerkannt.

2.) Die Gewährleistungszeit der gelieferten Gegenstände beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum. Lieferung und Leistungen I Reparaturen 1.) Nach Fertigstellung unserer Leistungen geht dem Besteller eine Fertigstellungsmeldung zu. In dieser Meldung wird eine Frist (max. 12 Tage nach Fertigstellungsmeldung) zur Abnahme gesetzt. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, oder widersprochen, oder kein neuer Termin gesetzt. so gilt unsere Leistung als abgenommen.

2.) Mängel die auf Beschädigung durch Dritte zurückzuführen sind, werden wir auf Kosten des Bestellers beseitigen und den uns entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

3.) Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt gemäß VOB § 13, 4 Jahre. Für maschinelle und elektrische/elektronische Anlagen 2 Jahre. wenn keine Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist übertragen wird.

§ 8Haftungsbeschränkungen
1.) Bei Sonstigen Schadensersatzansprüchen haften wir im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise auftretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgeh,lfen. Unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen.

2.) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens. des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Schlussbestimmungen
1.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformklausel. Mundliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. D,e Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3.) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in München.

4.) Der Besteller wird hiermit informiert. dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz verarbeiten.

5.) Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder te1lwe1se unwirksam sind oder werden sollten. bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden. deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Horst Kopfhammer
Sonnenschutzanlagen&Handwerkerservice
Jägerstr.8 B
82008 Unterhaching

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Kopfhammer Sonnenschutz & Handwerkerservice

 

Geschäftsführer: Horst Kopfhammer
Jägerstr. 8b
82008 Unterhaching

Tel : 0171 419 2031

Fax: 08962021078

E-Mail : info@koho Sonnenschutz.de